Allgemeine Bestimmungen, Angebot und Vertragsschluss
1. Sämtlichen unseren Leistungen und Geschäften liegen ausschließlich nachstehende Bedingungen
zugrunde. Dies gilt auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Bei abweichenden oder
ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung
erforderlich. Ein Bestätigungsschreiben einer mündlichen Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dieses
von der empfangenen Vertragspartei schriftlich bestätigt wird.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen,
Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen von uns nicht widersprochen wird,
nicht Vertragsinhalt.
3. In diesem Vertrag sind alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, niedergelegt.
4. Jedes von uns unterbreitete Angebot ist freibleibend. Der Auftrag gilt erst mit dem Zugang unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der vertraglichen Leistung als angenommen.
5. Für Inhalt und Umfang des Auftrages ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Vor und im
Zusammenhang mit der Auftragsbestätigung gemachte Angaben über technische Daten sowie dem
Kunden überlassene Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen und Prospekte sind nur verbindlich, wenn
wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
6. Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
Dasselbe gilt für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen von fest abgeschlossenen
Lieferverträgen.
7. Wir behalten uns Konstruktionsänderungen vor, soweit diese nicht wesentliche uns bekannte
Interessen des Kunden hinsichtlich der bei der Bestellung beabsichtigten Verwendung beeinträchtigen.
8. Technische Unterlagen, Kostenvoranschläge, Angebote, Zeichnungen und Kalkulationen, die dem
Kunden im Rahmen der Auftragsverhandlungen und der Vertragsausführung überlassen werden, dürfen
vom Kunden nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Eigentums- Urheber- und sonstige Rechte an derartigen Unterlagen behalten wir uns vor. Kommt der
Auftrag nicht zustande, sind Unterlagen etc. gem. Satz 1 auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
Die Sätze 1-3 gelten entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese dürfen jedoch Dritten zugänglich
gemacht werden, die wir zur Erbringung unserer Lieferungen oder Leistungen unterbeauftragen.
9. Bei Stornierungen und Widersprüchen, die später als eine Woche nach Vertragsschluss bei uns
eingehen, wird eine Stornogebühr fällig. Diese beläuft sich auf sieben (7) Prozent des Auftragswertes.
II. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
1. Wenn nicht anders angegeben, sind die Preisangaben Nettopreisangaben ab Werk, ohne die jeweils
gültige Umsatzsteuer sowie ohne Verpackungs-, Fracht-, Aufstellungs- oder Montagekosten sowie
Transportversicherung. Soweit nicht eine andere Währung vereinbart worden ist, verstehen sich alle
Preisangaben in EURO (€).
2. Zahlungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsstellung
abzugsfrei eingehend bei uns zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher
Vereinbarung.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; diese ist gesondert
ausgewiesen und wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung ebenfalls
gesondert ausgewiesen.
5. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur erfüllungshalber entgegengenommen.
Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen
wir keine Haftung.
6. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so
werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
7. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben
Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
8. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist die verspätete Zahlung,
vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens durch uns, mit acht Prozent (8 %) über dem
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verzinsen. Kommt der Kunde mit einer seiner
vertraglichen Leistungen in Verzug, so sind wir berechtigt, wahlweise die sofortige Herausgabe der
gelieferten Waren zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
9. Kommen wir schuldhaft mit der Einhaltung eines verbindlichen Liefer- oder Leistungstermins in
Verzug, so hat der Vertragspartner ihr schriftlich eine angemessene Nachfrist - mindestens von zehn
(10) Wochen - zur Erfüllung der Leistung zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der
Besteller vom Vertrag zurücktreten.
10. Kommen wir schuldhaft mit der Lieferung in Verzug, so kann der Kunde für die Zeit des Verzugs je
vollendete Woche 0,4 % des Wertes der Lieferung oder Leistung, mit der wir uns im Verzug befinden,
höchstens jedoch 4 % dieses Wertes, als pauschalierten Schadensersatz verlangen, soweit wir nicht
einen geringeren Schaden nachweisen. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche aus Verzug
abgegolten.
11. Eine weitergehende Haftung übernehmen wir im Falle des Verzugs nicht; in keinem Fall haften wir
über die in der Bestimmung „Haftung“ festgelegten Grenzen hinaus auf Schadensersatz. Dies gilt nicht,
soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
III. Lieferzeiten und Lieferungen
1. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Versendungsart, den Versandweg und die mit dem Versand
beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Kunde keine Weisungen
gibt. Soweit nicht anders vereinbart, geht der Transport nebst Versicherung auf Kosten des Kunden.
Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Ware auf den Kunden über.
2. Die genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind in unserer Auftragsbestätigung
ausdrücklich als "verbindlicher Liefertermin" bestätigt worden. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Absendung und sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird. Auch bei
verbindlichen Fristsetzungen hat im Falle unseres Verzugs der Kunde eine mindestens 1-monatige
Nachfrist zu setzen. Nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
3. Lieferfristen beginnen erst, wenn über alle Einzelheiten der Bestellung, einschließlich der technischen
Ausführung des Liefergegenstandes, Übereinstimmung erzielt ist. Verlangt der Kunde nach der
Auftragsbestätigung eine nicht nur unwesentliche Änderung und wird dieses Verlangen von uns
akzeptiert, so beginnt die Lieferfrist erst mit der Bestätigung der letzten Änderung durch uns.
4.Teillieferungen sind zulässig.
5. Die Einhaltung aller bindend vereinbarten Fristen steht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger
Selbstbelieferung, es sei denn die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist auf ein schuldhaftes Verhalten
ihrerseits zurückzuführen sowie den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden
Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie der Einhaltung der Zahlungsbedingungen und
sonstigen Verpflichtungen des Käufers. Bei Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung dieser
Voraussetzungen verlängern sich die Fristen entsprechend.
6. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder ähnliche Ereignisse, gleich welcher Art, welche
die Durchführung des Vertrages behindern, verlängern die Lieferfrist über die Dauer der Behinderung
hinaus um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Festhaltung am Vertrag infolgedessen für eine der
Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit von ihm zurücktreten. Auf die genannten Umstände können
wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7. Überlassen wir dem Kunden Software im Wege des Downloads, so stellen wir diesen auf unseren
Webseiten oder den Webseiten unserer Partner zum Download bereit. Alternativ können wir die
Vertragssoftware im Wege des E-Mail Versands oder auf einem Datenträger vornehmen.
8. Im Falle verspäteter Lieferungen oder Nichtlieferungen, die nicht in unserem Verhalten begründet
sind oder sonst von uns zu vertreten sind, können Ansprüche gleich welcher Art gegen uns nicht geltend
gemacht werden.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Kaufgegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsbeziehung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufgegenstand
zurückzunehmen. Nach der Zurücknahme sind wir zur Verwertung des Kaufgegenstandes befugt, der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener
Verwertungskosten - anzurechnen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet,
diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich, muss der Kunde diese auf eigene
Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit wir Klage nach §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gemäß einer Klage gemäß §771 ZPO zu
erstatten, haftet der Kunde für den uns entstehenden Ausfall.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt
uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Endbetrages unserer Forderungen (einschließlich
MWSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen; dies gilt
unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur
Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis,
die Forderung selbst einzuziehen, berührt dies nicht. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Kunde seien Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so
können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern die Abtretung mitteilt.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung des Kaufgegenstandes durch den Kunden wird stets für uns
vorgenommen. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache (einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der
Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wir für die
unter Vorbehalt gelieferte Sache.
6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen dergestalt verbunden,
dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes (einschließlich MWSt) zu den
anderen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der
Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde
uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder
Miteigentum für uns.
7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr
als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
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V. Mängelhaftung, Verjährung
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer
Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung entstanden sind. Unsere Gewährleistung entfällt für Kaufsachen, die der Kunde ohne
unsere Mitwirkung oder unsere schriftliche Zustimmung eigenmächtig verändert hat.
3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, hat der Kunde die gerügte Kaufsache ans Werk
zurückzusenden. Wenn die Mängelrüge rechtzeitig erhoben und auch berechtigt ist, sind wir nach
unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen
mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der
Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen auf unserer Seite zu tragen sowie die
Transportkosten, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort
als dem Erfüllungsort oder dem Lieferungsort verbracht wurde.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung
zu verlangen.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensansprüche geltend
macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
7. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere
Haftung auch im Rahmen der Nr. 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
8. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit bleibt
unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Soweit nicht vorstehend etwas Anderes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
10. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
VI. Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in III und V vorgesehen, ist - ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen, Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonderiger
Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB. Diese Beschränkung gilt
nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn
uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen im Bereich sonstiger Schäden Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sofern uns keine vorsätzliche Verletzung angelastet wird, ist die
Haftung aber auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Die Begrenzung nach Nr. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des
Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im
Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
VII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem
Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
3. Unser Geschäftssitz ist Münster. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz
Gerichtsstand; wir sind aber auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
4. Das gesamte Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
5. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort.
Münster, 01.02.2017
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